Frauenhalteverordnung

Begonnen von Sascha1981, 11 Dezember 2003, 13:21:47

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Sascha1981

  Teil 1 - ausgegeben zu Bonn am 30. Februar 1998
Bekanntmachung der Verordnung über die artgerechte Haltung von Frauen
(Frauenhalteverordnung -FhaltVO)


Aufgrund des §32a Abs.4 des Artenschutzgesetzes (BGBI I Nr. 584/1973) in der Fassung der Änderung vom 31.12.1985 (BGBI I Nr. 430/1985) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Männerangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:
 

  Artikel 1: Allgemeine Bestimmungen

Sich eine Frau zu halten ist bei weitem nicht mehr so problematisch wie zu Großvaters Zeiten und es erhebt sich die Frage, ob sich der Griff zur Frau überhaupt noch lohnt.
Gottlob gibt es auch noch einige gute Eigenschaften der Frau, die jedoch nur selten zu finden sind. Zwei davon sollte die Auserwählte aber laut BGBI I Nr. 584/1973 unbedingt aufweisen.

§ 1
(1) Sie sollte nützlich sein (d.h. handwerkliche Fähigkeiten besitzen, fleißig im Haushalt sein, eine Wucht im Bett sein u. v. a. m.).
 
(2) Sie sollte herzeigbar sein (d. h. ihr Aussehen sollte kein Mitleid erregen).
(3) Abs. 1 und 2 brauchen nicht zutreffen, wenn § 2 erfüllt wird.

§ 2

Sie ist reich.
 

  Artikel 2: Tips und Empfehlungen


(1) Anschaffung
Nehmen Sie sich Zeit bei der Auswahl Ihres Weibchens und überzeugen Sie sich von ihren Fähigkeiten. Tragen Sie nicht mit dazu bei, dass die Zahl der Frauen, die später ausgesetzt werden, noch weiter steigt.
(2) Ernährung
Wie der Mensch, so ist auch die Frau ein Allesfresser. Man kann ihr neben Dosenfutter auch ab und zu frisches Obst und Gemüse füttern. Vorsicht jedoch vor Überfütterung! Wenn sie zu fett ist, wird sie unbeweglich und kann nicht mehr so schnell arbeiten.
(3) Unterbringung
Man sollte sie nicht auf längere Zeit den ganzen Tag einsperren, da sie sonst depressiv werden kann, das Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen eigenen Garten hat (Gartenarbeit), sollte sie ab und zu ins Freie führen, damit sie etwas Auslauf hat.
(4) Pflege
Sorgen Sie dafür, dass sie sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen, sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden.
(5) Ausbildung
Empfehlenswert ist die Anschaffung einer bereits ausgebildeten Frau. Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden Kursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle wie "Hol", "Bleib", "Mach", "Jetzt nicht", "Gib" und "Sei still" erleichtert die Haltung des Weibchens erheblich und ist -entgegen bestehenden Theorien - selbst von Frauen erlernbar.
(6) Fortpflanzung
Manche Weibchen sind sehr eigenwillig und machen biologische Vorgänge für ihr "NICHTWOLLEN" verantwortlich. Bei übermäßiger Verweigerung sollten Sie Ihr Weibchen für längere Zeit vernachlässigen und ihr keine Möglichkeit auf Ersatz geben, wodurch die Willigkeit sehr schnell wieder eintritt.

Bonn, den 29. Februar 1998
Der Bundesminister für Artenschutz und Umweltangelegenheiten