Männerhalteverordnung

Begonnen von Sascha1981, 11 Dezember 2003, 13:19:47

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Sascha1981

  Teil 1 - ausgegeben zu Bonn am 30. Februar 1998
Bekanntmachung der Verordnung über die artgerechte Haltung von Männern
(Männerhalteverordnung -MhaltVO)


Aufgrund des §32a Abs.4 des Artenschutzgesetzes (BGBI I Nr. 584/1973) in der Fassung der Änderung vom 31.12.1985 (BGBI I Nr. 430/1985) wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:
 

  Artikel 1: Allgemeine Bestimmungen

Sich einen Mann zu halten ist bei weitem nicht mehr so problematisch wie zu Großmutters Zeiten und es erhebt sich die Frage, ob sich der Griff zum Mann überhaupt noch lohnt.
Gottlob gibt es auch noch einige gute Eigenschaften des Mannes, die jedoch nur selten zu finden sind. Zwei davon sollte der Auserwählte aber laut BGBI I Nr. 584/1973 unbedingt aufweisen.

§ 1
(1) Er sollte nützlich sein (d.h. handwerkliche Fähigkeiten besitzen, fleißig im Haushalt sein, eine Wucht im Bett sein u. v. a. m.).
 
(2) Er sollte herzeigbar sein (d. h. sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen).
(3) Abs. 1 und 2 brauchen nicht zutreffen, wenn § 2 erfüllt wird.

§ 2

Er ist reich.
 

  Artikel 2: Tips und Empfehlungen

(1) Anschaffung
Nehmen Sie sich Zeit bei der Auswahl Ihres Männchens und überzeugen Sie sich von seinen Fähigkeiten. Tragen Sie nicht mit dazu bei, dass die Zahl der Männer, die später ausgesetzt werden, noch weiter steigt.
(2) Ernährung
Wie der Mensch, so ist auch der Mann ein Allesfresser. Man kann ihm neben Dosenfutter auch ab und zu frisches Obst und Gemüse füttern. Vorsicht jedoch vor Überfütterung! Wenn er zu fett ist, wird er unbeweglich und kann nicht mehr so schnell arbeiten.
(3) Unterbringung
Man sollte ihn nicht auf längere Zeit den ganzen Tag einsperren, da er sonst depressiv werden kann, das Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen eigenen Garten hat (Gartenarbeit), sollte ihn ab und zu ins Freie führen, damit er etwas Auslauf hat.
(4) Pflege
Sorgen Sie dafür, dass er sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen, sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden.
(5) Ausbildung
Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten Mannes. Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden Kursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle wie "Hol", "Bleib", "Mach", "Jetzt nicht", "Gib" und "Sei still" erleichtert die Haltung des Männchens erheblich und ist -entgegen bestehenden Theorien - selbst von Männern erlernbar.
(6) Fortpflanzung
Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch dementsprechend. In extremen Fällen empfiehlt sich die Kastration, denn ein ständig brünstiger Mann ist nur bedingt arbeitsfähig

Bonn, den 29. Februar 1998
Die Bundesministerin für Artenschutz und Umweltangelegenheiten


[Editiert am 11/12/2003 von Sascha1981]