Offtopic - Rechtliches

Begonnen von bpieper, 23 Juni 2006, 19:10:11

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bpieper

Hallo,

ich habe selbst keine grosse Ahnung von der Materie; vielleicht ja jemand andere hier.
Es geht um folgendes;

ich möchte gerne 3-4 gameserver die auf meinem root laufen vermieten. Das dadurch 'erwirtschaftete' Geld fängt jedoch nur die angefallen (server) koster auf, bzw. ist es wenigstens so gedacht. (In zahlen ausgedrückt, der 'Gewinn' wäre 0.0€, 'eingenommen' würden ca. 5-10€ pro Server, also insgesamt ca. 40€ max. (irgendwann mal hoffentlich)

Brauche ich dafür eine Steuernummer/sonstiges ?

Vielen dank im vorraus.

Gruß Boris

Energy-drink

#1
Erstmal sollte man vielleicht wissen wie alt du bist. Wenn du arbeitest hast du eh eine steuernummer dann kannst du diese hernehmen .
Ich glaube das maximaleinkommen was du nebenbei verdienen darfst sind 7500 Euro im Jahr ohne ein eigenes Gewerbe anzumelden.
Ich habe als ich noch kein Gewerbe hatte immer meine normale steuernummer angegeben die ich eh schon hatte. Das einzige was du dann machen musst ist das du deine Einnahmen bei deiner Steuererklärung mit angibst...

der sicherste Weg wäre aber du fragst mal einen steuerberater der kennt sich da am besten aus.
Achja und nochwas.. du darfst keine mehrwertssteuer verlangen wenn du rechnungen ausstellst..
Ich bin alt aber bezahlt.... ;-)
Ich würde ja gerne die Welt verändern,
aber Gott gibt mir den Quellcode nicht!

der_luecke

Ob du Gewinne generierst ist dem Finanzamt egal. Du musst Dir einen Gewerbeschein besorgen. Stadtamt, Ordnungsamt, je nach dem wo du wohnst. Kostet round about 15 Euronen.
Dann kommt das Finanzamt schon auf dich zu.

Solltest Dir das überlegen, ob du für 0 Gewinn das Prozedere auf dich nehmen willst.

Es kommt sicherlich auch darauf an, was du verkaufst und ob du Märchensteuer ausweisen willst.
Mit den 7500 Euro, das stimmt so nicht, man kann ja Millionenumsätze machen und trotzdem keinen Gewinn. Da geht es wohl eher um die Versteuerung deiner Gewinne.
Und solltest Du schon eine Anstellung haben, dann solltest Du Deinen Arbeitgeber in Kenntnis setzen.

Ohne genaueres zu wissen, kann man hier schlecht was sagen


Grüsse
Olaf

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Das ich so was mal schreiben muss;-)

Energy-drink

naja das mit den 7500 Euro war wohl falsch ausgedrückt.. ich meinte nicht gewinn sondern auch den umsatz...
Aber ich würde echt mal einen Steuerberater aufsuchen um genaue informationen über das ganze zu erhalten. Ich habe diese Infos auch nur noch ganz ungenau im Gedächtniss die ich irgendwann mal von meinem Steuerberater erhalten habe.
Ich bin alt aber bezahlt.... ;-)
Ich würde ja gerne die Welt verändern,
aber Gott gibt mir den Quellcode nicht!

schnikemike

Steuerberater?

Naja dann muss man ja höchstwarscheinlich danach ein Gewerbe anmelden.  irgendwie muss man ja die Kosten wieder reinbekommen.   :D 
Was gibt man da so aus um sich beraten zulassen?

Hatte  auch schon mal daran gedacht.

Also auch wenn man nur seine Kosten deckt bzw einfach nur geringe einnahmen hat muss man  diese Steuerlich melden?

zb.  30eur Internet + 30eur Server + strom 30 +  etc.  Papier  etc
Da kommen schon einige Euros zuammmen. Da  ist ja naoch lange kein Gewinn in sicht.

Wenn man jetzt 10 Euro im Monat durch Partnerprogramme verdient  muss man wohl keine Firma bzw Gewerbe anmelden.










Wer anderen eine Grube gräbt der hat ein Grubengrabgerät!
 

jubilee

Sobald regelmässig Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erwirtschaftet werden, ist man Einkommensteuerpflichtig. Eine untere Grenze gibt es spätestens ab dem Moment nicht mehr, an dem man zusätzlich Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit hat. Zu diesen werden dann die anderen Einkünfte addiert und dann wird daraus die zu entrichtende Steuer errechnet.
Einen "Nichtveranlagungsbescheid" kann nur das Finanzamt erteilen und man sollte nicht davon ausgehen, das man keine Steuer entrichten muss. Das kann schmerzhaft teuer werden, wenn man plötzlich nach einigen Jahren eine Nachforderung sammt Strafe bekommt. Das hat schon manch einen an den Rand
der Insolvenz gebracht.
MfG

bpieper

Hallo,

danke für die vielen schnellen Antworten. Also ich bin atm 23, jedoch seit einem Monat jetzt wieder Arbeitslos bzw. Auszubildendsuchener oder wie auch immer es sich genau schimpft; das heist ich habe keinerlei wirklichen weiteren einkümpfte.

ZitatSolltest Dir das überlegen, ob du für 0 Gewinn das Prozedere auf dich nehmen willst.
Befürchte ich fast auch. Es wäre aber jedoch nicht für 0 € Gewinn in dem Sinne; da der Server ja so oder so finanziert werden will.

Habe ich das jetzt richtig verstanden das ich wenn ich unter einer gewissen grenze bin (ob dies nun 7000€ Gewinn oder Umsatz sind sind bei 30€*12=360€ ja egal; ist weit davon entfernt), diese nicht extra Versteuern oder sonstiges muss.... ich jedoch a) steuernummer angeben muss b) keine mwst verlangen darf (brauch ich auch nicht) c) ich mir einen Gewerbeschein besorgen muss.

Noch eine letzte Frage; wenn ein Familien Mitglied, z.b. mein bruder ein Gewerbe angemeldet hat; könnte ich das dann auch schlicht darüber laufen lassen (solange ich Ihn dadurch nicht über seinen 'frei Betrag' drücke)?

Vielen dank nochmal; hätte echt nicht gedacht so schnell so viele Antworten zu bekommen!

Gruß aus dem schönen Lippe, Boris

jubilee

#7
ZitatHabe ich das jetzt richtig verstanden das ich wenn ich unter einer gewissen grenze bin (ob dies nun 7000€ Gewinn oder Umsatz sind sind bei 30€*12=360€ ja egal; ist weit davon entfernt), diese nicht extra Versteuern oder sonstiges muss....
Nochmal. Wenn du regelmässige Einahmen aus selbständiger Tätigkeit, Vermietung oder Verpachtung bekommst, MUSST Du siese beim Finanzamt angeben wenn Du zusätzlich noch einen äbhängige Tätigkeit ausübst (In Lohn und Brot stehst als Arbeitnehmer). Dann bist Du in jedem Fall über einer evt. Grenze. Die Einkünfte werden ZUSAMMENGEZÄHLT.
(Darum müssen z. B. Vermieter ihre Mieteinahmen auch bei ihrer Einkommenststeuer/Lohnsteuer angeben)
Bei der Einkommensteuererklärung  (oder bei einer evt. gesonderten Feststellung), kannst Du dann eine Einnahmen / Ausgabenrechnung vornehmen. Von dem verbleibenen Gewinn wird dann die Steuer berechnet.
Auch wenn unter dem Strich nichts bleibt, heisst das NICHT das Du dir das Aufstellen der Erklärung sparen kannst. Das Finanzamt wird Dir schon mitteilen, ob Du einen Nichtveranlagungsbescheid bekommst oder nicht.
Kannst Dich sowieso vorab besser bei Deinen standortzuständgen Finanzamt erkundigen. Die werden Dich informieren und beraten (kostenlos). Das gehört zu den Aufgaben des Finanzamtes.

Zitatkeine mwst verlangen darf
Eine Mehrwertsteuer verlangst nicht Du . Diese musst Du an das Finanzamt abführen. das auch NUR wenn Du vorsteuerabzugsfähig bist.

Zitatc) ich mir einen Gewerbeschein besorgen muss.
Wobei zu klären wäre, ob es sich hier um ein Gewerbe handelt, oder nur um eine schlichte Vermietung.
Ziel Deiner Tätigkeit ist es ja nicht, Webspace gewerbsmässig zu vertreiben, sondern nur überschüssigen Platz zu vermieten. Das könnte also sein, das hier kein Gewerbe vorliegt (genaue Auskunft wird Dir sicher Dein zuständiges Gewerbe-/Ordnungsamt geben können )



MfG

maverik

 :morgen:

Zitatseit einem Monat jetzt wieder Arbeitslos

Das vereinfacht die Sache auch nicht wirklich. Wenn Du Arbeitslosengeld oder Hartz4 bekommst, solltest/musst Du es als Nebengewerbe laufen lassen. Dann will nicht nur das Finanzamt sondern auch das Arbeitsamt von Dir regelmässig/monatlich wissen wieviel Geld so reinkommt. D.h. Du musst dort auch jeden Monat eine Gewinn/Verlustrechnung vorlegen wonach das Aamt dann entscheidet in wieweit Du noch bedürftig bist und Deine Leistungen eventuell zu kürzen sind.
Hierzu solltest Du Dich bei dem Arbeitsberater Deines Vertrauens genaustens informieren.

so long maverik

bpieper

Ich mag die Bürokratie  :thumbdown:

Danke euch nochmals.

Gruß Boris