Uplaod Service - Rechtsfrage

Begonnen von TodesEngel, 29 März 2006, 23:38:18

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TodesEngel

Guten Tag zusammen,

ich hoffe ich bin hier im richtigen Bereich für diese Frage.

Nun aber zu meiner Frage ...


Und zwar habe ich geplant einen kleinen Upload Service ins Leben zurufen, hauptsächlich für Freunde etc.
Aber da dieser Service für alle zugänglich möchte ich auf der sicheren Seite sein ...

Und zwar wo finde ich genaue Informationen mit denen ich mich "absichern" kann was die Rechtslage und das Urheberrecht dazu sagt !?

Da ich nicht mit einem Bein gleich im Knast sitzen will ...
Es ist geplant das Bilder,Mp3s und Videos dort hochgeladen werden können.
Reicht es, wenn ich in den AGB hinschreibe das jeder User selbstverantwortlich ist und dafür zu sorgen hat das er das Urheberrecht nicht verletzt.

Ich hoffe auf eure Hilfe und danke euch schon im vorraus.

Lg Engel

RiotheRat

Was ich jetzt sage ist "Gelabber" - meine Gedanken und Ansichten. "Festnageln" darauf lasse ich mich nicht - vor allem ist es keine verbindliche Rechtsberatung.

ZitatEs ist geplant das Bilder,Mp3s und Videos dort hochgeladen werden können.
Urheberecht? Nur der Urheber alleine entscheidet über die "Verbreitung seines Werkes". Wenn es alles "freie Werke" sind ist das i.O. - ansonsten nicht. Da ich nicht glaube dass die User von den jeweiligen Autoren die Rechte bekommen das irgendwohin upzuloaden ... steht das alles auf sehr wackligen Füssen.

ZitatReicht es, wenn ich in den AGB hinschreibe das jeder User selbstverantwortlich ist und dafür zu sorgen hat das er das Urheberrecht nicht verletzt.
Nein! Du als Diensteanbieter bist immer in der Pflicht. Egal ob es sich um Pornografie, Raubkopien oder andere illegale Inhalte handelt. Möglich dass sich die Ordnungsbehörden dann auch noch beim Uploader der Files umsehen, aber "haftbar" bist erst einmal Du.

ZitatDa ich nicht mit einem Bein gleich im Knast sitzen will ...
So schnell geht es (im Normallfall) nicht in den Bau. Was da eher auf Dich als Diensteanbieter zukommen kann sind so "Nettigkeiten" wie eine Unterlassenserklärung, eine Abmahnung und ähnliches. Da kein Anwalt umsonst arbeitet, auch der Anwalt der Gegenseite nicht, kommt da im Katastrophenfall eine nette Summe zusammen.

Rechtlich verbindliche Auskunft gibt's beim Anwalt des Vetrauens - wenn der sagt: "So oder so kann es gemacht werden" dann hat das Hand und Fuss. Diese Aussage dann am Besten noch schriftlich geben lassen und alles ist gut. Sollte der Anwalt irren, was ja vorkommen kann, dann haftet der für seine fehlerhafte Beratung. Hat man die "Falschinformation" schriftlich und ist exakt nach dieser vorgegangen ist man erstmal aussen vor. Man hat sich ja beraten lassen.

RtR
Unaufgeforderte PNs & Emails werden ignoriert

Erst wenn die letzte Zeile Code verhunzt, der letzte Server gehackt und der letzte Script-Kidde befriedigt ist, erst dann, werdet Ihr feststellen, dass Nuke nicht sicher ist...