Voratsdatenspeicherung

Begonnen von Musicman75, 31 Dezember 2007, 12:47:32

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Musicman75

Aloa,

wie sieht das eigentlich aus mit den PMs über den Messenger? Müssen diese Verbindungen eigentlich irgendwo gespeichert werden?

Oder wenn man einen eigenen Server hat, die eMails?

:gruebel:

Unaufgeforderte Support PMs & Emails werden ignoriert

Immer erst die Boardsuche verwenden und gegebenenfalls einen neuen Threat eröffnen, wenn das Problem noch nicht behandelt wurde!

StegRene

DiePflicht zur Verratsspeicherung bezieht sich meines Wissens nach ausschliesslich auf ISP (InternetServiceProvider) und nicht auf Webmaster mit einem eigenen Server.

Zitat
Die VDS ist in Deutschland im „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ enthalten, das am 9. November 2007 in namentlicher Abstimmung von der Mehrheit der Abgeordneten des Bundestags verabschiedet wurde und mit dem 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. Inwieweit dieses Gesetz mit dem Grundgesetz verträglich ist, soll durch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht geklärt werden, allerdings bestehen bereits jetzt erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit.

Zum Zweck der Strafverfolgung werden Telekommunikationsanbieter und Internetprovider verpflichtet, die Verkehrsdaten jeglicher Telekommunikation, namentlich von

    * Telefonverbindungen (Rufnummern, Anrufzeit, bei Handys zusätzlich IMEI-Nummern, Funkzellen, und bei Prepaid-Karten auch Aktivierungsdatum und -funkzelle, bei Internet-Telefondiensten auch die jeweilige IP-Adresse – jeweils die Daten des Anrufers aber auch des Angerufenen)
    * Verbindungsaufbau mit dem Internet (die abgerufenen Inhalte selbst werden nicht beim Provider gespeichert) sowie
    * E-Mail-Verkehr (u. a. Absender, Empfänger, Betreffzeile und jeden Zugriff auf das Postfach),
    * Fax- und SMS-Nachrichten (bei SMS auch indirekt der Standort durch Speicherung der Mobilfunkzelle)

für sechs Monate „auf Vorrat“ zu speichern. Unberührt davon sind die im deutschen Telekommunikationsgesetz bereits verankerten Pflichten, staatliche Behörden bei der Ermittlung von Straftaten zu unterstützen. Diese Pflichten werden durch das neue Gesetz erheblich ausgebaut.

maverik

#2

uli2006

telekommunikationsanbieter sind ja wohl die wenigsten auf der welt, und internetprovider auch nicht - selbst wenn du einen eigenen server hast, den du selber bei einem provider gehostet hast.
wenn du natürlich ein netz anmietest, und die leitungen weiter vermietest um anderen den zugang auf deinen server zu ermöglichen, dann könntest du wohl zum provider werden.

so sehe ich da keine notwendigkeit zur speicherung.

gruß
uli