Tracking nach neuestem Urteil noch zulässig?

Begonnen von DeepThought, 03 Oktober 2007, 12:44:02

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DeepThought

Moin in die Runde,

auf >heise< wurde gestern auf ein Urteil des Amtsgericht Berlin hingewiesen, wonach es
Zitatdem Bundesjustizministerium untersagt, über seine Webseite personenbezogene Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern. Insbesondere dürfen demnach IP-Adressen nicht archiviert werden.

Dies würde meiner Ansicht nach das Tracking-Modul als unerlaubt darstellen. Schade eigentlich, da hierüber Doppelregistrierungen, Faker usw. ganz wunderbar zu lokalisieren sind.

Welche Meinung hat das Team hierzu?

Gruß

DeepThought

Andi

Moin :)

ZitatWelche Meinung hat das Team hierzu?
um mir eine fachliche Meinung zu bilden, bin ich diesbezüglich einfach zu unterbelichtet.
Ich in Coder, kein Rechtsverdreher....

Meine unfachliche Meinung schliesse ich einfach mal dem Post von dietmarh auf bot-trap.de an:
http://www.bot-trap.de/forum/index.php?topic=11114.msg34535#msg34535
schön´s Grüssle, Andi

breakdancer

*lol*

Wenn es an sich nicht so traurig wäre, könnte man drüber lachen. Dieser Richter scheint sich nicht darüber im Klaren gewesen zu sein, welche Lawine er lostritt. Und wenn doch, umso trauriger.

Für mich würde das heissen, nicht mehr die Möglichkeit haben, mich jeden Abend hinzusetzen und Auswertungen über den Tag zu machen, Schwachstellen im Marketing nicht mehr analysieren und Spammer nicht mehr erkennen zu dürfen.

Dabei ist mir hacke egal, wer mit welcher IP bei mir auf der Seite aufschlägt, es sind für mich nur die Zahlen wichtig, die einzelnen IP-Adressen jucken mich meist dabei gar nicht.

Jeder, der sich in das Internet begibt sollte wissen, dass es sich um ein sogenanntes "offenes Medium" handelt und man durch die Einwahl einen Teil seiner Identität preisgibt. Ist ja auch für die Strafverfolgung wichtig, denn ein rechtsfreier Raum kann und darf das Internet nicht sein.

Ehrlich gesagt: Mal abgesehen von "Tracking Cookies", die mein Surfverhalten über längere Zeit im Auge behalten, habe ich nichts dagegen. Ich bin über meine Webseite, durch die Einträge im Telefonbuch und über meine e-Mail Adresse eh identifizierbar, ich besuche keine ungesetzlichen Seiten und mir ist von daher auch egal, wer meine IP z. B. zu Werbezwecken speichert. Mein e-Mail Posteingang quillt eh schon über vor Leuten, die mich für dumm verkaufen möchten. Seis drum, ärgerlich ist sowas allemal, nur schaden tut es mir eigentlich nicht, das bisschen zusätzlichen Traffic verdaue ich locker.

Ich bin ein offenes Buch, wer etwas von mir wissen möchte kann im Internet nach mir suchen oder mich gleich anrufen, kommt auf das Selbe raus.

Mal sehen, was aus dieser Sache wird. Ich werde jedenfalls jetzt keine Panik bekommen. Bis so etwas tatsächlich rechtswirksam endgültig entschieden wird, fliesst sicher noch viel Wasser die Spree hinunter. Oder hinauf. Denn für Berliner Juristen ist ja anscheinend alles möglich.

Liebe Grüße

Markus

Fummelhase

ZitatDies würde meiner Ansicht nach das Tracking-Modul als unerlaubt darstellen. Schade eigentlich, da hierüber Doppelregistrierungen, Faker usw. ganz wunderbar zu lokalisieren sind.

:gruebel:  Damit wäre nicht nur das Tracking Module Illegal, sondern auch das Internet !!!!!!!!!