Sollen wir eCards, Artikel an Freund senden, weiterempfehlen deaktivieren??

Begonnen von Nobbi, 29 Mai 2003, 12:23:16

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Nobbi

Hallo Nuker,
ich möchte hier mal ein, vielleicht sehr wichtiges Thema, zur Diskussion stellen!

  Müssen wir die Module bzw. Optionen eCards, weiterempfehlen und Artikel an einem Freund senden deaktivieren??
Hierzu erreichte mich gestern folgende eMail:
ZitatHallo Norbert!
Du solltest das Modul Weiterempfehlen und Ecards sowie das senden eines Artikels an einen Freund deaktivieren oder löschen !!!
Mein Freund hat ein Nuke-Portal und eine heftige Abmahnung bekommen…
So 1900,- Euro insgesamt war der los…
Weiterempfehlen
Ecards
Artikel Freund senden
sind unverlangte Emails und kann Dich teuer zu stehen kommen.
Bei mir ist alles raus.
Internet macht in Deutschland immer weniger Spass.
In anderen Ländern ist das erlaubt. Nur in Deutschland verboten!
Hierzu noch ein Verweis auf einen Artikel bei ADVERSARIO:
  Der Fall:
Eine Partei bot auf Ihrer Homepage ein Ecard-Modul an, das es erlaubte, bekannte Postkarten-Motive mit Wahlwerbesprüchen per Email an andere Nutzer zu versenden. Die Versendung konnte, wie üblich, jeder vornehmen, ohne sich ausdrücklich authentifizieren zu müssen.
  Das Ergebnis:
Ein Rechtsanwalt erhielt eine Email mit einer Ecard als Anlage an seine Büroadresse gesandt und er kannte weder den Absender noch war im die Partei sympathisch (Vermutung der Redaktion). Er erkannte aber den Absender und das war der Webmaster der Parteidomain.
  Die Folge:
Er nahm die Partei als Verantwortlichen Versender auf Unterlassung in Anspruch.
Gestritten wurde u. a. darum, ob den die Partei eh aufgrund des Wahlkampfes berechtigt war, Wahlwerbung zu machen.
  Das Urteil:
Das Gericht (LG München I vom 05.11.2002 / 33 O 17030/02) gab dem Rechtsanwalt recht. Ihm steht ein Unterlassungsanspruch nach §§ 1004 und 823 Abs. I BGB zu, da er glaubhaft machen konnte, dass er weder die Email angefordert hatte, noch sich auf einem Email-Verteiler eingetragen hatte. Durch eidesstaatliche Versicherung sicherte der Rechtsanwalt zu, die Email nicht selbst versandt zu haben.
Dann war da noch die Frage, ob denn die unverlangte Email einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach § 823 Abs. I BGB darstellte. Dies wurde bejaht, da die Partei die Möglichkeit hatte, die rechtswidrige Handlung zu unterbinden. Durch das Bereitstellen der Ecard-Funktion ermöglichte sie es jedem Dritten, eine rechtswidrige Handlung zu begehen und den Rechtsfrieden zu stören.
Das Recht, für den Wahlkampf zu werben, erlaube es nicht, Gewerbebetriebe in der Ausübung Ihrer Tätigkeit zu hindern.
 Der Streitwert belief sich auf 6.000 Euro.
  ADVERSARIO dazu:
Ein Mal mehr wurde das Thema "unverlangte Email" durch ein Gericht angefasst und im Sinne des Abmahners entschieden. Schlechte Zeiten für Ecard-, Newsletter- und Empfehlenscript-Betreiber. Es ist abzusehen, dass sie sich zum eigenen Schutz etwas neues einfallen lassen müssen.

Trifft die unverlangte Email einen Gewerbetreibenden, so ist er i. d. R. berechtigt, die Unterlassung zu fordern, da regelmässig kein Verschulden vorausgesetzt wird. Im Zweifel ist der Verletzte zu schützen.

Die technische Lösung wird es sein, jegliche Email nicht mehr per Formular zu versenden, sondern den Email-Client des Absenders zu nutzen oder ausgeklügelte Nutzeranmeldungen zu entwickeln. Zwar schützt dies nicht vor dem Missbrauch und der Manipulation des Mail-Headers. Diese Veränderung dürfte jedoch nur technisch versierten Störern möglich sein.

Auch schlechte Zeiten für Nutzer, die auf Dienste wie Web.de zurückgreifen und keinen eigenen Email-Client installiert haben. Sie werden über kurz oder lang, den Mehrwert des Internets nur sehr eingeschränkt nutzen können.

(Quelle: JurPC WebDok  http://www.jurpc.de/rechtspr/20030008.htm)

Das erstmal zur Information!

Was sollen wir jetzt tun?
Betrifft dies auch uns Portal Betreiber?
Müssen wir die entsprechenden Module bzw. Optionen auf unseren Portalen entfernen oder deaktivieren?
Hat einer von Euch schon davon gehört?
L.G.
Norbert

Nobbi

Es wäre schön, wenn vielleicht einer der Admins hierüber nähere Informationen geben könnte??
L.G.
Norbert

Micro

Hier hat der Schalk mal wieder zugeschlagen.
Das Mail landete bei einem Rechtsverdreher. Und der war sicherlich einer der Abgeordneten im Bundestag. Denn die Jungs da haben eh nix anderes zu tun, als sich gegenseitig Rechtsgrundsätze im Umgang mit Werbung etc. aufs Butterbrot zu schmieren. (Ich spreche aus Erfahrung)

Zum Thema:

Ich kenne die aktuelle Konfiguration der Teile da nicht, habe auch keine Zeit (und auch Lust) mich damit heute zu beschäftigen. Aber, wenn das absenden der Postkarte OHNE Angabe einer Absende eMail Adresse (des Absendenden) vonstatten geht und stattdessen die Admin Mail Adresse benutzt wird, dann sollte man dererlei Module wohl deaktivieren. Denn dann kann es durchaus passieren das man ein Problem bekommen kann.

Ich betone "kann", weil Du sicher keine Partei bist (oder vertrittst). Aus dem Grund werden wohl die wenigsten Probleme damit bekommen.
Jedoch muss das jeder für sich entscheiden, wie groß das Risiko sein soll, das man mich solchen Modulen eingehen will. ;o)