Domain mit juristischen Tricks übernehmen?

Begonnen von reddragon, 26 August 2010, 11:24:54

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reddragon

HI,

Hatte am Wochenende eine interessante bzw. erschreckende Diskussion mit einem Cousin von mir. Ich habe nun seit fast 10 Jahren meinen Nachnamen als Domain reserviert, da ich hin und wieder Speicherplatz im Web brauchte (Freehoster waren da noch nciht so verbreitet), und die Mailadresse Vorname@Nachname ganz elegant fand.

Nun gibt es allerdings eine Ortschaft in Deutschland, die genauso heißt.


Nun war mein Cousin,für sein Gewerbe, bei einem Gestalter für Web-Auftritte, und er meinte zu ihm, dass es einen juristischen Trick gebe, mir die Domain abzujagen. Wenn er mir als Geschäftsmann ein Kaufangebot zumailen würde, und ich würde darauf regieren, dann hätte ich die Domain so gut wie verloren, weil irgendwie die Interessen eines Geschäftsmannes über denen einer Privatperson stehen würden. So richtig hatte er das allerdings auch nicht verstanden.

Zur Not könnte ich auch mit einem Gewerbe "gegenhalten", aber gegen eine Gemeinde würde ich wohl nicht ankommen.



Ich dachte bislang immer dass der, der zuerst die Domain reserviert, auch diese halten kann/darf, wenn da ein realer Bezug zu ist. Wenn man sich nun allerdings einen Firmennamen reserviert, um von dem Unternehmen ordentlich Geld zu erhalten, dann sei das was anderes.


Wisst ihr, was dieser Werbegestalter gemeint haben könnte?

Dukewh

Zitat von: reddragon am 26 August 2010, 11:24:54
Zur Not könnte ich auch mit einem Gewerbe "gegenhalten", aber gegen eine Gemeinde würde ich wohl nicht ankommen.

Ich dachte bislang immer dass der, der zuerst die Domain reserviert, auch diese halten kann/darf, wenn da ein realer Bezug zu ist.

Zitatvon http://www.finanztip.de/recht/online/domainrecht-namensrecht.htm
Darf ich Begriffe als Domain-Namen registrieren, die identisch oder ähnlich mit den Namen von Städten sind?

Städte sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit juristische Personen. Juristischen Personen steht ein Namensrecht aus § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu, vgl. Frage 14. Sie würden sich daher Unterlassungsansprüchen aussetzen, wenn Ihre Domain-Registrierung dazu führt, dass sich die Stadt unter einem ihrem Namen entsprechenden Domain-Namen nicht im Internet präsentieren kann.

und noch ein guter Link:
http://www.denic.de/de/faq-single/373/248.html?cHash=ef176628c5
M.f.G.u.b.d.T. Duke



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Eismann1976

#2
Moin,

diese Sichtweise ist Grundlage dieser schrecklichen Abmahnmentalität. Ganz so einfach ist das nicht. Es muss nachgewiesen werden, dass Derjenige der die Domain übernehmen will ein erheblichen Nachteil dadurch erleidet, dass Du die Domain nutzt und nicht er selbst und das andere Möglicheiten z.B. alternativer Domainame nicht in Betracht kommen. Es könnte auch ein erhebliches öffentliches Interesse bestehen.

Das ist bei einem kleinen Unternehmen nicht gegeben und auch nicht bei einer Gemeinde.

Ein gutes Beispiel wo das mal geklappt hat wäre krupp.de (als Persönlichkeit) oder shell.de (bei einem Unternehmen).
Aber auch hier lief das über Jahre und wurde erst gerichtlich entschieden.
Das Ganze kann aber auch anders ausgehen. Beispiele wo die "feindliche Übernahme nicht geklappt hat wären arbeitsagentur.de oder zoll.de
Ganz informativ kann bei dem Thema die Seite http://www.domain-info.org sein.
Eine andere Seite kann die Kostenseite sein. Eine Abmahnung geht erstmal ins Geld und der daraufhin ggf. folgende Rechtsstreit erst recht.
Trotzdem kann es sich lohnen.
Ich selbst habe einen Rechtstreit über meinen Nachnamen gegen ein Unternehmen was den gleichen Namen hat gewonnen. Und das operiert immerhin weltweit, generiert Milliardenumsätze und ist den Meisten unbewußt bekannt.
Am Ende stand anstatt der Abmahnung und Unterlassungserklärung die man von mir verlangt hat eine Unterlassungserklärung des betreffenden Unternehmens.
LG Eismann


Kein Support per PN/ICQ/MSN ect.
Bitte schreibt eure Frage ins Forum, so haben Alle was von der Antwort.
Viele Antworten findest du auch im DOKUWIKI



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