.htaccess seite sperren (weiterleiten) mit ausnahme

Begonnen von Diana77, 21 Februar 2007, 23:59:49

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Diana77

Hallo,

Ich möchte das man nicht direkt zur registration kann, sondern nur über check2go.de nach der altersverifikation (danach wird die person automatisch zur der regi meiner webseite geleitet). Mit ist dabei egal ob die seite gesperrt wird, oder eine weiterleitung eingebaut wird. Wichtig ist nur das man nicht direkt drauf darf.

Habe mir nun eine htaccess datei gemacht und im Ordner /html/modules/User_Registration gelegt. Es passiert allerdings rein garnichts. Ich habe noch nie zuvor sowas gemacht.

Hier ist der intalt des .htaccess

deny from all
allow from .check2go.de

Kann mir jemand bitte helfen?  :smile:

GLG,
Diana

Diana77

ich nochmal :BD:

Öhm....es muß auch nicht unbedingt htaccess sein.
Ich würde mich sehr freuen wenn jemand einen weg kennt wie man die registry nicht direkt aufrufen kann, sondern nur über eine betimmte domain (check2go)

Es handelt sich bei mir um eine xxx seite, aber keine commerziele.

lg,
Diana ;)

jubilee

Hallo !
Es gibt verbreitet noch missverständnisse, wie unser System überhaupt funktioniert.
Eine .htaccess in das Verzeichnis /html/modules/User_Registration legen bringt
überhaupt nichts. Damit wird nur verhindert, das ie entsprechenden Scripte direkt aufgerufen werden.
Nun das werden sie aber gar nicht.
Der aufruf geschieht über die modules.php welche im Portalroot liegt.
z.B.
http://www. DeineSeite.de/html/modules.php?name=User_Registration

Du siehst, es wird überhaupt nicht in das Verzeichnis /html/modules/User_Registration gewechselt.
Alle Scripte aus den versch. Modulverzeichnissen werden über das Core-System eingebunden.

Eine .htaccess würde dafür überhaupt nur im Portal-Root funktionieren.

Ich persönlich halte eine Lösung über eine .htaccess allerdings sowieso für suboptimal.
Optimal wäre es, wenn die Auswertung des AVS direkt im System (Login oder Registration) eingebunden ist.
Leider findet sich bei Deinem Anbieter so auf der Seite keine technische Dokumentation, wie der Dienst funktioniert und was dieser zurückmeldet im Erfolgs- und im Fehlerfall.

Diana77

Danke für deine antwort. :)

ein .htaccess ist ja bereits im Portal-Root. ich bin aber im .htaccess absolut nicht fit und wüßte auch nicht was ich da genau eingeben müßte damit die reg. von den menschen die aus der check2go seite kommen aufrufab ist.

Ich würde auch einen anderen avs nehmen.....aber trotzdem habe ich kein plann wie ich die reg so schützen kann das man davor zwanghaft einen avs macht  :red:

Würde mich sehr über jede hilfe freuen.

lg,
Diana


jubilee

Zitataber trotzdem habe ich kein plann wie ich die reg so schützen kann das man davor zwanghaft einen avs macht 

Gibt es bei Deinem AVS-Betreiben denn technische Informationen wie der Dienst arbeitet.
Die allgemeinen Informationen sind nicht brauchbar. Ich braächte spezifische Informationen
über die Einbindung in dynamische systeme oder zumindest eine Übersicht über die Meldungen- bzw.
Antworten vom AVS-System wenn sich ein User ind AVS einloggt.
Oder arbeiten die auch nur mit einer einfachen Weiterleitung ?

Diana77


jubilee

Zitates erfolgt mit eine einfache weiterleitung.
Gut, das war zu befürchten.
Ich werde einmal etwas weiter ausholen, da du dich hier ja u. U. durch die falsche Wahl eines Systemes
strafbar machen kannst (oder zumindest einiges an Ärger bekommen kannst).
Generell ist ja vom Gesetzgeber zum 1. April 2003 das deutsche Jugendschutzrecht reformiert und den Erfordernissen der veränderten Medienlandschaft angepasst worden . Erwachsenenangebote dürfen für Kinder und Jugendliche nicht zugänglich gemacht werden. Weiterhin wurden klare Anforderungen für "geschlossene Benutzergruppen" im Internet festgelegt. Welche Angebote nur innerhalb geschlossener Benutzergruppen zulässig sind, ist im §4 (Abs 2) des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgelegt.

http://www.alm.de/bibliothek/download/JMStV.pdf

Mit der Reform des Jugendschutzrechtes hat sich einiges geändert.
Auf diesen speziellen Fall (und um etwas abzukürzen): Der Bund ist für die Trägermedien zuständig, die Länder für alle Online-Medien. Mit der neuen Aufgabenverteilung wurden Konsequenzen aus der zunehmenden Konvergenz der elektronischen Medien gezogen. Damit obliegt den Landesmedienanstalten der Jugendschutz für alle Online-Medien. Die Aufsichtstätigkeit im Internet wurde der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM = gemeinsames Organ der 15 Landesmedienanstalten.) und den von ihr zertifizierten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle
übertragen.

Im Juni 2003 hat die KJM klare Anforderungen für ,,geschlossene Benutzergruppen" im Internet festgelegt.
Damit dürfen einige sonst unzulässige Angebote, beispielsweise einfache Pornographie, innerhalb
dieser geschlossenen Benutzergruppen verbreitet werden. Dabei muss jedoch gewährleistet
sein, dass nur Erwachsene, jedoch keine Kinder und Jugendlichen, Zugriff auf diese Angebote erhalten.
Entsprechend des Beschlusses der KJM ist dies durch zwei Schritte sicherzustellen:
-> durch eine Volljährigkeitsprüfung, die über persönlichen Kontakt erfolgen muss und
-> durch die sichere Authentifizierung bei jedem einzelnen Zugang, um die Weitergabe von
Zugangsdaten an Minderjährige zu verhindern.
Verfahren die diesen Anforderungen nicht entsprechen können, wie die Altersüberprüfung
im Web über die Personalausweisnummer (Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf vom 24.05.2005.), vom Gesetzgeber als unzulässig erklärt werden.
Weitere Informationen zu ,,geschlossenen Benutzergruppen" im Internet gibt es auch unter:
http://www.jugendschutz.net/avs/index.html.

Letztendlich sind demnach rein rechtlich gesehen im Moment nur 2 Systemewasserdicht.
1. Postident®-Verfahren (http://www.postident.de)
2. Alterverifikation über die GeldKarte (http://www.geldkarte-jugendschutz.de/_www/de/pub/geldkarte_jugendschutz/jugendschutz/home.php)

Ich würde Dir vorschlagen, falls Du wirklich jugendgefährdende Schriften online veröffentlichen willst, Dir diese und die weiterführenden Links einmal durchzusehen.
Ich denke das könnte Dir doch einiges an Ärger ersparen. Falls Du dahingehend eine Geschäftstätigkeit aufnehmen möchtest, solltest Du dich evt. auch mit einem Anwalt oder Rechtsbeistand kurzschließen.

MfG